Adresshandel mittels Aura GmbH: automatische Zustimmung der Datenweitergabe bei Bestellung

Vor einiger Zeit bestellte ich Stifte mit Namensgravur bei einem mittelständischen Unternehmen namens Karlheinz Jung, bei dem ich mein Postfach als Versandanschrift hinterlegt habe. Einige Monate später erhielt ich an mein Postfach Werbesendungen, was mich doch arg wunderte. Dass die Gemeinde mittels Melderegisterauskunft (s. das Angebot der Stadt Berlin) die Adressdaten seiner Bürger verkauft, ist mir hinlänglich bekannt. Aber woher hatten die Deutsche Fernsehlotterie und die Münzhandelsgesellschaft mein Postfach? Genau diesen Hinweis müssen beide Unternehmen in ihren Werbeblättern angeben. Adresshandel mittels Aura GmbH: automatische Zustimmung der Datenweitergabe bei Bestellung weiterlesen

Mein Umgang mit §111 TKG: Kauf von gebrauchten, aktivierten SIM-Karten

Seit dem 1.07.2017 greift die neue Regelung von §111 TKG, demzufolge auch bei Prepaid-Verträgen eine Legitimation zwingend erforderlich ist (exemplarisch hierzu die Artikel von Simone Gerdesmeier vom 3.07.2017 und der Bundesnetzagentur vom 22.03.2018). Mein Umgang mit §111 TKG: Kauf von gebrauchten, aktivierten SIM-Karten weiterlesen

ErFAHRungsbericht mit Renault ZOE Z.E. 40: gelebte Elektromobilität –> Verkauf nach 6 Jahren

Seit Juni 2017 bin ich stolze Besitzerin eines Elektroautos.

Bewusst habe ich mich für den Batteriekauf entschieden, wobei man hier abwägen muss, was einem wichtig ist, d.h. es gibt hier kein Richtig oder Falsch. Hier meine Überlegungen: ErFAHRungsbericht mit Renault ZOE Z.E. 40: gelebte Elektromobilität –> Verkauf nach 6 Jahren weiterlesen

Der Überwachungswahn geht weiter: FATCA, FKAustG – Wie das Bankgeheimnis sukzessiv abgebaut wird

Es begann ganz harmlos mit einer Nachricht meiner Bank auf dem Kontoauszug – erstmals im Juli 2017 und danach jeden Monat.

Der Überwachungswahn geht weiter: FATCA, FKAustG – Wie das Bankgeheimnis sukzessiv abgebaut wird weiterlesen

Zum Riss in der deutschen Gesellschaft

„Aber eins zeigt uns dieser Wahlkampf [Bundestagswahl 2017] aber eben auch: Es ist auch eine Art Gesellschaftsstudie, wo wir uns hin entwickelt haben. Und das ist extrem interessant zu beobachten, wie sich die politische Konkurrenz verhält, wie sich die Medien verhalten, wie sich Ehemalige – und das werden Sie ja auch feststellen. Wenn Sie Ihre Meinung äußern, wie verhalten sich Freunde, Bekannte, Familienmitglieder? Wird der Diskurs, der notwendige gesellschaftliche Diskurs über Themen, wird er noch offen geführt oder eben auch nicht? Das stellen wir alle in unserem Umfeld fest. Wir verlieren Freunde, wir verlieren Bekannte. Teilweise geht der Riss auch durch Familien. Das muss man sich mal vorstellen. Und diese Bundeskanzlerin hat das zu verantworten. Keine Bundeskanzlerin hat das Land so gespalten wie diese Bundeskanzlerin. Es ist eine permanente Rechtsverletzung – in der Euro-Rettungspolitik, aber auch in der Flüchtlingspolitik […]. Diese Bundesregierung verstößt gegen geltendes Recht – gegen das deutsche Asylgesetz, gegen das deutsche Grundgesetz und gegen internationale Abkommen wie die Dublin III Verordnung.“ Zum Riss in der deutschen Gesellschaft weiterlesen

Anwaltskanzlei Seppel und Partner: Stephanie Vrey

Da die Anwaltskanzlei Seppel & Partner auf www.anwalt.de nicht vertreten ist, nutze ich dieses Portal, um über die Beratungsleistung der Fachanwältin für Sozialrecht, Stephanie Vrey, zu berichten. Ich berufe mich hier ausdrücklich auf Artikel 5 GG, der in Deutschland die Meinungsfreiheit sichert – noch. Anwaltskanzlei Seppel und Partner: Stephanie Vrey weiterlesen

GSG & EWE: Contracting –> Wohnungen ohne Heizung

Die GSG vermietet ihre Reihenhäuser namens Qubi ohne Heizung. Natürlich gibt es eine Heizung, nur muss der Mieter diese separat bei der EWE anmieten und zahlt dafür einen überhöhten Grundpreis. Es handelt sich hierbei um den Wärmelieferungsvertrag WDS 100 mit einer Laufzeit von über 10 Jahren. Diese Konstruktion nennt sich auch Contracting. GSG & EWE: Contracting –> Wohnungen ohne Heizung weiterlesen

Klage vorm Verwaltungsgericht wegen §51 BMG „Auskunftssperren“ –> Klage erfolglos

„In der Bundesrepublik Deutschland können Melderegisterauskünfte von jedermann eingeholt werden.“ Das heißt: Jeder kann die Adresse jedes Bürgers gegen Entgelt bei der Meldebehörde erfragen. So steht es auch in der kleinen Anfrage der FDP vom 24.09.2008:

kleine Anfrage der FDP vom 24.09.2008

In der Antwort der Bundesregierung vom 10.10.2008 wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 6 C 5.05 vom 21.06.2006) verwiesen, dass das „Informationsbedürfnis des privaten Bereichs“ über dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stellen sei, da „sich der Einzelne nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen.“ Hierbei handele es sich um „gebührenpflichtige Amtshandlungen“ und eben nicht – wie die FDP moniert – „um einen „Verkauf von Daten“ durch die Meldebehörden.“

Seit dem 1.11.2015 gilt nun das neue Bundesmeldegesetz (BMG). Gemäß §51 BMG müssen „Tatsachen“ vorliegen, wenn der Bürger eine Auskunftssperre wünscht, sodass seine Daten eben nicht an „jedermann“ verkauft werden. Zuvor genügte gemäß §6 MRRG die Angabe, dass man sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Anspruch nimmt, wie der Auszug meiner Vollauskunft vom 12.06.2014 belegt:

Vollauskunft vom 12.06.2014 – Auszug

Nach meinem Umzug in 2016 weigert sich die Gemeinde, eine Auskunftssperre einzurichten, obwohl ich die folgenden „Tatsachen“ dargelegt habe: Klage vorm Verwaltungsgericht wegen §51 BMG „Auskunftssperren“ –> Klage erfolglos weiterlesen

Erfahrungen mit www.aupairworld.com: kein Au Pair gefunden

Monatelang habe ich auf www.aupairworld.com/de nach einem Au Pair gesucht. Ich habe mit vielen Au Pairs via Skype telefoniert, das Haus, das eigene Zimmer, die Umgebung und das Kind gezeigt sowie die Aufgaben und Arbeitszeiten erläutert. Erfahrungen mit www.aupairworld.com: kein Au Pair gefunden weiterlesen

Auskunft an die betroffene Person nach Art. 15 DSGVO

Jeder hat das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind. Man nennt dies „Auskunft an den Betroffenen“ bzw. „Auskunft an die betroffene Person“. Damit vermeidet man den sog. Panoptismus. Die rechtlichen Grundlagen sind in Art. 15 DSGVO sowie in §34 BDSG (nicht-öffentliche Stellen, z.B. Amazon, Facebook u.a.) bzw. in §57 BDSG (öffentliche Stellen, also alle Behörden, Ämter) geregelt und i.d.R. „unentgeltlich“ (vgl. Art. 12 Abs. 5 DSGVO). Dasselbe gilt auch für Auskünfte nach §10 BMG , auf die ich in diesem Beitrag eingehe.

In 2014 bat ich die Stadt Oldenburg um Auskunft über meine Daten:
1.) Welche Daten sind zu meiner Person bei der Meldebehörde gespeichert?
2.) Woher stammen diese Daten (Herkunft)?
3.) Wer ruft diese Daten ab (Empfänger)?
4.) Nennen Sie mir die rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung.

Seit 2017 erweitere ich mein Schreiben um diesen Punkt: An wen haben Sie mein Passfoto übermittelt (Zugriff auf Passbilder, was mit der jeweiligen Verwaltungssoftware ein Leichtes ist)? Inwieweit diente diese Übermittlung an die anfragende Behörde der „Erfüllung ihrer Aufgaben“ gemäß §25 Abs. 2 PAuswG i.V.m. §22a PassG?

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