McFit: kein Foto = keine Mitgliedschaft

Und wieder wird man vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, wenn man sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG wahrnehmen möchte.

Die Begründung ist nachvollziehbar: Das Foto soll den Missbrauch durch Fremde verhindern. Der Haken ist: McFit hat 24 Stunden geöffnet, jedoch ist nicht immer ein Mitarbeiter vor Ort und somit kann nicht immer überprüft werden, ob derjenige, der die Karte benutzt, auch derjenige auf dem Foto ist. Die Kreditkartenwirtschaft hat dieses Problem erkannt und bewusst auf Fotos verzichtet. Ich kann nur hoffen, dass McFit, aber auch die gesetzlichen Krankenkassen (s. Blog Mein Umgang mit dem eGK-Zwang) nachziehen werden. Weniger ist oft mehr.

Da es sich nur um eine Mitgliedschaft in einem Fitness-Center handelt und nicht um einen Job (s. Blog Personalausweiskopie von Vertretungslehrkräften legitim?), ist dies nicht so tragisch. Denn diese Mitgliedschaft ist freiwillig und es gibt Alternativen.

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