Mein Umgang mit §111 TKG: Kauf von gebrauchten, aktivierten SIM-Karten

Seit dem 1.07.2017 greift die neue Regelung von §111 TKG, demzufolge auch bei Prepaid-Verträgen eine Legitimation zwingend erforderlich ist (exemplarisch hierzu die Artikel von Simone Gerdesmeier vom 3.07.2017 und der Bundesnetzagentur vom 22.03.2018).

Da ich nicht bereit bin, irgendwelchen Mitarbeitern (im Shop, per Post-Ident in einer Postfiliale oder per Video-Ident) eine Kopie/ein Scan/Foto meines Ausweises zu überlassen und ich Zweifel an der Wirksamkeit habe (s. meine Anfrage vom 1.08.2018 auf fragdenstaat) und sogar Datenmissbrauch (Identitätsdiebstahl) befürchte, entschloss ich mich, kriminell zu werden: Ich bestellte online gebrauchte, d.h. bereits aktivierte SIM-Karten – teilweise gibt es die sogar mit Login Daten, sodass sich der Tarif ändern lässt. Alternativ wäre es auch möglich, eine SIM-Karte in einem EU Land zu kaufen, wo es keine Zwangslegitimation von Prepaid-Karten gibt (z.B. in den bürgerfreundlichen Niederlanden) – Roaming sei dank!

Letztendlich entschied ich mich für Fonic, allerdings von Callmobile und nicht von Lidl. Die Tarife sind nahezu identisch und man kann z.B. bei Lidl oder Rossmann (und eben nicht nur bei Saturn und Mediamarkt) anonym (in bar!) Guthaben kaufen. Die CashCodes funktionieren für Lidl Fonic UND Callmobile Fonic gleichermaßen.

Zudem kann man per E-Mail eine Triple-SIM-Karte bestellen. Sie kostet 10 EUR, die vom Guthaben abgezogen werden. Innerhalb weniger Tage erhält man das Anschreiben mit der Telefonnummer für die Aktivierung und natürlich die Triple-SIM-Karte inkl. PIN und PUK. Wenn man den Kundenservice anruft, spricht man für die Aktivierung nicht mit einem persönlichen Ansprechpartner, sondern wird per Computer durchs Menü geführt.

Anschreiben von Callmobile
Triple-SIM-Karte

 

Nachtrag zu Fonic von Callmobile
Der Vertrag wurde von Callmobile zum 27.04.23 gekündigt. Als „Wunschtarif“ wurde de facto nur ein Tarif von klarmobil angeboten, der wenig attraktiv war.

Kündigung zum 27.04.23

Daher habe ich bei anderen Anbietern nach einer neuen Prepaid-Karte gefragt. Gemäß §172 Abs. 2 TKG genügt die physische Vorlage des Ausweises. Dies wurde auch vom VG Köln in seinen drei Urteilen 9 K 573/18, 9 K 574/18 und 9 K 1378/18 am 30.11.20 bekräftigt (Paradoxerweise hatten Telekom und Vodafone geklagt. Ich hatte vermutet, Endverbraucher hätten geklagt.). Daher bin ich direkt in diverse Shops gegangen und habe gefragt, ob die Vorlage meines Ausweises genügt.

  • Der Kundenservice von Vodafone ist eine Katastrophe UND entgegen §172 Abs. 2 TKG besteht Vodafone darauf, auch im Shop den Ausweis einzuscannen. Anderenfalls geht es im PC nicht weiter, eine Aktivierung ist technisch nicht möglich, wenn der Ausweis vorher nicht eingescannt wurde.
  • Im T-Mobile-Shop hält man sich ans TKG, sodass ich mir dort den Magenta Mobil Prepaid-Jahrestarif geholt habe. Ich habe meinen Ausweis am 23.08.23 im Shop vorgelegt, die MA hat meine Daten in das System eingepflegt, mir meinen Ausweis zurückgegeben und meine Prepaid-Karte aktiviert. Auch im Video-Ident wird keine Kopie/kein Screenshot oder dergleichen vom Ausweis gemacht:
Video-Ident bei der Telekom

 

*Aktuelles*

Es gibt zwei laufende Verfahren vor dem EuGH (50001/12 vom 27.07.2012) und vor dem BvG (1 BvR 1713/17 vom 31.07.2017), die von dem Anwalt Meinhard Starostik im Namen der Brüder Patrick und Jonas Breyer eingereicht wurden.

Einführung des TTDSG zum 1.12.21: Update folgt

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