Aufgrund dessen legte ich am 26.01.21 bei der Grundschule gegen diese Eilmaßnahme Widerspruch gemäß §61 Abs. 4 Nr. 3 NSchG ein und führte mehrere Urteile an:
- Das OVG von Berlin-Brandenburg hat am 4.01.21 die Diagnosepflicht auf Attesten gekippt (Az. 11 S 132/20) – vorläufig im Eilverfahren. Das Hauptverfahren steht noch aus.
- Das Hamburger OVG hat am 15.01.21 entschieden, dass ein Unterrichtssauschluss aufgrund fehlender Maske rechtswidrig sei (Az. 1 Bs 237/20).
Zeitgleich reichte ich Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Landesschulbehörde (LSB) in Oldenburg ein – per E-Mail, Fax und Brief (Hinweis: Am 1.02.21 wurde die LSB in die regionalen Landesämter für Schule und Bildung überführt.). Am 15.02.21 antwortete die LSB: „Für die Einleitung dienstrechtlicher Überprüfungen besteht keine Veranlassung.“
Die Schulpflicht ist keine Einbahnstraße, d.h. nicht nur ich als Erziehungsberechtigte muss dafür sorgen, dass mein Kind am Unterricht teilnimmt. Auch die Grundschule hat sicherzustellen, dass meinem Kind das Recht auf Bildung zuteil wird. Aufgrund dessen erstattete ich online am 28.01.21 bei der Polizei Strafanzeige gegen die Schulleiterin und nannte die Klassenlehrerin als Zeugin, weil sie anwesend war, als ich das Attest mit Diagnose vorlegte (einer Kopie habe ich erfolgreich widersprochen). Bis heute hat sich die Polizei nicht bei mir gemeldet. Daher denke ich, dass die Strafanzeige im Sande verlaufen ist.
Das JA hat mich am 22.03.21 angerufen und mir mitgeteilt, dass es nicht gedenkt, bei mir vorbeizukommen, weil bei unentschuldigten Fehltagen nun mal keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Genau so wird es das JA der Schulleitung auch mitteilen. Zukünftig dürften weitere Meldungen ans JA wegen fehlender Maske entfallen. Ein kleiner Teilsieg.
Das Ordnungsamt hat am 13.04.21 ein Bußgeld in Höhe von 78,50 EUR wegen fünf vermeintlich unentschuldigten Fehltagen erlassen. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, sodass das Verfahren am 25.06.21 ans Amtsgericht Westerstede abgegeben wurde. Ich habe mich geweigert, dem Gericht das Attest zukommen zu lassen und darauf hingewiesen, dass das Gericht in der Beweispflicht steht, sprich: Nicht ich muss beweisen, dass meine Tochter gesundheitliche Probleme hat, die gegen das Tragen einer MNB sprechen, sondern das Gericht muss beweisen, dass meine Tochter KEINE gesundheitlichen Probleme hat, die für das Tragen einer MNB sprechen. Da das Gericht dies nicht konnte und in Deutschland noch die Unschuldsvermutung gilt, wurde das Verfahren am 30.08.21 nach §47 Abs. 2 OWiG eingestellt.
MEINE TOCHTER DARF WEITERHIN FREI ATMEN. Meine Maus, das habe ich für dich getan UND ich würde es genauso wieder tun!!! Niemand nimmt dir die Luft zum Atmen.
Und wie ging es meiner Tochter dabei? Sie wollte eine Maske tragen, um endlich wieder gemeinsam mit ihren Freunden zu lernen, zu lachen und zu leben. Damals war sie noch in der Grundschule und die Kinder mussten nur auf den Fluren und Toiletten eine Maske tragen. Als aber meine Tochter nach den Sommerferien 2021 in die 5. Klasse kam und die Schüler auch während des Unterrichts eine Maske tragen musste, bedankte sich meine kleine Maus mit einem Satz, still und zurückhaltend, für das Attest und dafür, dass ich mich schützend vor sie gestellt habe.
Zu guter Letzt kommt noch ein Schmankerl: Im Zeugnis sind sämtliche Fehltage als entschuldigt vermerkt. Wozu hat dann die Schulleiterin diesen ganzen Aufwand betrieben und Steuergelder verschwendet? Nun ja, ich denke, sie wollte an mir bzw. meiner Tochter ein Exempel statuieren und hat sich dabei verkalkuliert.
Unterschätzen Sie NIEMALS die Liebe einer Mutter gegenüber ihrem Kind. Und sollten Sie sich beschweren, weil ich Ihren Namen aus den o.g. Schreiben nicht entfernt habe:
- Ich berufe mich auf die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG.
- Ihr Name steht auf der Homepage Ihrer Schule.
- Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse an den Vorgängen in Ihrer Schule.
- Dieser Blog dient als Zeugnis dieser Zeit, in der Kinder mit Abstand, Masken, Hände-Wasch-Wahn, C-Tests und nun auch Impfungen gequält werden. Sie werden sich eines Tages für Ihre Taten verantworten müssen, meine Liebe. Stichwort: Nürnberger Prozesse 2.0
- Schulverweis am 25.01.21
- Widerspruch am 28.01.21 gegen den Schulverweis
- Schulkonferenz am 3.02.21
- Abhilfekonferenz am 24.02.21
- Widerspruch wurde am 25.02.21 abgelehnt.
- Der Vorgang wurde an die LSB abgegeben.
- Unentschuldigtes Fehlen seit dem 1.03.21, obwohl die Präsenzpflicht erst am 8.03.21 wieder eingeführt wurde
- Krankmeldung am 8.03.21 per E-Mail
- Meldung an das Jugend- und Ordnungsamt am 8.03.21
- Aufforderung der GS am 11.03.21, bei jeder Krankheit ein Attest vom Arzt vorzulegen. Eine Krankmeldung per E-Mail/Telefon werde nicht mehr akzeptiert. Eine gesetzliche Grundlage wurde nicht genannt. Willkür hoch 3!
- Vorlage des neuen Attests beim GA am 18.03.21
- Schulbesuch ab dem 19.03.21 wieder ohne Maske
- Bußgeldbescheid vom 13.04.21
- Urteil vom Amtsgericht WST vom 30.08.21
- https://www.aerztefueraufklaerung.de
- https://www.mwgfd.de
- https://www.individuelle-impfentscheidung.de
- https://impfentscheidung.online
- Wegen Zensur in den Stores: Ladet euch die Telegram-App direkt von deren Homepage herunter.
- https://t.me/AllesAusserMainstream
- https://t.me/WolfgangWodarg
- https://t.me/SucharitBhakdi
- uvm.