03_Petition zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB): eingereicht am 6.06.2015 – Ablehnung am 15.12.2016

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgeschafft wird.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt seit dem 1.09.2008 die (papiergebundene) Doppelkarte und muss bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, wenn man z.B. ein neues Auto zulässt oder wegen eines Umzugs ein neues Kennzeichen benötigt. Das zulässige Datenformat wird vom Kraftfahrt-Bundesamt festgelegt, vgl. §23 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Mit der eVB bestätigt das jeweilige Versicherungsunternehmen (VU), dass das betreffende Auto bei ihm versichert ist. Erst dann darf es zugelassen werden.

Die eVB enthält folgende Daten zum Fahrzeug sowie ggf. zum Versicherungsnehmer (VN):

  • Bestätigung der gesetzlichen Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung
  • VB-Nummer
  • Name und Sitz (falls mehrere Sitze vorhanden) des Versicherers (diese Angaben ergeben sich aus der VU- Nummer)
  • Schlüsselnummer des VU (achtstellig)
  • Name und Anschrift des VN oder/und Halter. Halter ist keine Pflichtangabe, nur, wenn der Versicherer hier eine Einschränkung vornehmen möchte.
  • Angaben zum Beginn des Versicherungsschutzes (Tag der Zulassung oder Datum; ggf. auch ein in der Vergangenheit liegendes Datum)
  • Angabe, ob Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zulässig sind oder nicht und
  • Selbstfahrervermietfahrzeug, wenn dieser Verwendungszweck dem VU bekannt ist. Gibt mittlerweile diverse Verwendungszwecke. Auch dies ist keine Pflichtangabe.
  • Ggf. weitere Daten, wenn die Versicherung dies für nötig hält.
  • Kritik: Der VN erfährt nicht, welche Daten weitergeleitet werden, da er keinen Durchschlag erhält, wie dies noch bei der Doppelkarte der Fall war.

Diese Daten werden max. 24 Monate gespeichert und dann zum Ende des Kalenderjahres gesperrt und danach gelöscht. (Quelle: E-Mail vom 31.10.2014 vom Gesamtverband der dt. Versicherungsgesellschaft Dienstleistungs-GmbH & Co. KG: www.gdv-dl.de)
Ähnlich wie es bei der elektronischen Gesundheitskarte angestrebt wird, dass die Daten zentral bei der Gematik gespeichert werden, wird dies schon seit 2008 bei der eVB praktiziert. Die Daten werden nicht nur beim Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de), sondern zusätzlich bei der GDV DL gespeichert, die gewissermaßen als Clearingstelle fungiert. Gemäß §11 BDSG ist hierzu nicht einmal die Zustimmung des VN erforderlich. An dieser Stelle geht sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verloren. Zudem widerspricht diese zusätzliche Speicherung bei einem weiteren Unternehmen §3a BDSG „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“.

Daher fordere ich eine Rückkehr zur papiergebundenen Doppelkarte. Alternativ schickt das VU die Daten direkt an die Zulassungsbehörde und das KBA, wenn der VN dies in Auftrag gibt. Die Zwischenschaltung einer weiteren Clearingstelle ist hinfällig.

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