§6 Abs. 1 BMG „Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters“ – Gestapo 1.0 – Stasi 2.0 – BMG 3.0 vs. Freizügigkeit in Deutschland

Die Geschichte vorweg: Ich habe gegen das BMG verstoßen, weil ich mir und den Behörden Zeit sparen wollte. Ich musste den Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für die KiTa in meinem alten Wohnort stellen. Dasselbe gilt für den Antrag auf ALG II. Beide Bescheide waren für ein Jahr gültig. Allerdings bin ich kurz nach Antragstellung umgezogen. Aber mir graute davor, erneut die Behörden aufzusuchen, erneut Formulare auszufüllen, erneut Nachweise einreichen zu müssen. Verständlich, oder? Daher wollte ich die Ummeldung ein Jahr später erfolgen lassen. Doch diese Rechnung habe ich ohne den Wirt, ähm, ohne den Ermittlungsdienst meines alten Wohnortes gemacht. Dabei hat die Stadt hinter meinem Rücken bei meinen Nachbarn nachgefragt und so herausgefunden, dass ich dort nicht mehr wohne. Ganz unabhängig davon, dass ich ein Gesetz gebrochen habe, halte ich diese Vorgehensweise für … bedenklich. Artikel 11 GG garantiert jedem Deutschen die „Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“. Diese Freizügigkeit wird m.E. durch das BMG, aber auch durch die Zweitwohnungssteuer ad absurdum geführt. Ich habe Angst vor dieser Verfolgung, fühle mich in meinem Persönlichkeitsrecht verletzt und möchte in so einem Überwachungsstaat nicht mehr leben. §6 Abs. 1 BMG „Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters“ – Gestapo 1.0 – Stasi 2.0 – BMG 3.0 vs. Freizügigkeit in Deutschland weiterlesen