Adresshandel mittels Aura GmbH: automatische Zustimmung der Datenweitergabe bei Bestellung

Vor einiger Zeit bestellte ich Stifte mit Namensgravur bei einem mittelständischen Unternehmen namens Karlheinz Jung, bei dem ich mein Postfach als Versandanschrift hinterlegt habe. Einige Monate später erhielt ich an mein Postfach Werbesendungen, was mich doch arg wunderte. Dass die Gemeinde mittels Melderegisterauskunft (s. das Angebot der Stadt Berlin) die Adressdaten seiner Bürger verkauft, ist mir hinlänglich bekannt. Aber woher hatten die Deutsche Fernsehlotterie und die Münzhandelsgesellschaft mein Postfach? Genau diesen Hinweis müssen beide Unternehmen in ihren Werbeblättern angeben.

Karlheinz Jung hat also ohne mein Einverständnis meine Daten verkauft. Daher habe ich Karlheinz Jung gemäß Punkt 5.3 der Datenschutzbestimmungen i.V.m. Art. 17 DSGVO die Weitergabe meiner Daten untersagt und mein Kundenkonto löschen lassen. Natürlich werde ich dort nie wieder etwas bestellen.

Im Kleingedruckten der Datenschutzbedingungen findet sich jedoch unter Punkt 4 durchaus der Hinweis, dass eine Weitergabe der Adressdaten gem. DSGVO erfolgt (Fettdruck vom Autor):

„Auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an personalisierter Direktwerbung behalten wir uns vor, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Postanschrift und – soweit wir diese zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vertragsbeziehung von Ihnen erhalten haben – Ihren Titel, akademischen Grad, und Ihre Branchen- oder Geschäftsbezeichnung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu speichern und für die Zusendung von Angeboten und Informationen zu unseren Produkten und Produkten Dritter zu Werbezwecken (Werbetreibender) per Briefpost zu nutzen. Die genannten Daten können gegebenenfalls auch an Dritte (Werbetreibende) übermittelt werden.“

Kurzum: Mit der Bestellung akzeptiert man die AGB und die Datenschutzbedingungen des jeweiligen Online-Shops und stimmt somit automatisch der Datenweitergabe zu. Hier eine Auswahl an Online-Shops, die ebenfalls „ein berechtigtes Interesse daran“ haben, die Daten ihrer Kunden an Dritte zu verkaufen:

  • www.baur.de: „Wir haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran, Ihre Daten zu Marketingzwecken zu nutzen.“ (Punkt 3.3.1)
  • www.schwab.de: dito

Positiv stechen folgende Online-Shops hervor:

  • www.Amazon.de: „Es gehört jedoch nicht zu unserem Geschäft, die persönlichen Informationen unserer Kunden zu verkaufen.“
  • www.Deichmann.de: „Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht.“
  • www.Saturn.de/www.Mediamarkt.de: Eine Weitergabe erfolgt nur zur „Vertragsabwicklung“ (Bezahldienste und Lieferunternehmen) sowie zum Zwecke der Strafverfolgung.
  • www.spielemax.de: dito

Die o.g. Listen werde ich sukzessive erweitern bzw. aktualisieren.

Fazit: Bei jeder Bestellung sollte man vorsorglich jeglicher Datenweitergabe an Dritte, die nichts mit dem Bestellprozess zu tun haben, widersprechen.

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