Postfach als Versandanschrift hinterlegen: bei Banken, Versicherungsunternehmen und bei der Gemeinde/Stadt

Ich bin seit Jahren Kunde bei verschiedenen Unternehmen und gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) Zwangsangemeldeter bei einer Stadt. Gemäß §44 BMG kann jeder Hans und Franz bei der Stadt/Gemeinde eine einfache Melderegisterauskunft erhalten. Die Stadt überprüft nicht bzw. kann es auch nicht überprüfen, ob meine Daten für Werbung/Adresshandel genutzt werden (vgl. §44 Abs. 3 Punkt 2: keine Auskunft bei Werbung und Adresshandel) oder ob der Anfragende ein Psychopath ist. Die Hürde, eine Auskunftssperre gemäß §51 BMG einzurichten, ist sehr hoch. Daher habe ich mich dazu entschieden, meinen Namen nicht mehr am Klingelschild und Briefkasten anzubringen. Ich finde das Verhalten des dt. Staates (die Weitergabe der Daten seiner Bürger), der mit diesen Melderegisterauskünften Millionen, wenn nicht gar Milliarden, einnimmt, für datenschutzrechtlich mehr als bedenklich. Daher habe ich auch bei der jeweiligen Stadt, bei der ich gemeldet bin, ein Postfach als Versandanschrift hinterlegt, damit ich weiterhin z.B. meine Wahlbenachrichtigung erhalten kann. Ich will nicht untertauchen und mich aus der Verantwortung stehlen. Ich bin jedoch der Auffassung, dass der Staat unsere Daten nicht herausgeben darf, sondern nur für seine staatlichen Aufgaben verwenden darf (vgl. Urteil zur Melderegisterauskunft: Bundesverwaltungsgericht). Er missbraucht aber zunehmend seine Kompetenz: So werden die Daten der Bürger an das dubiose Unternehmen „Beitragsservice“ weitergeleitet, damit dieser „Service“ den nutzungsUNabhängigen Rundfunkbeitrag eintreiben kann  – ein Unding! Es erinnert stark an das dritte Reich, die Geburtsstunde des Meldewesens, und die Nürnberger Gesetze (vgl. u.a. MeldedatenabgleichSieglinde Baumert 61 Tage im Gefängnis wegen 191 EURBaumert-Eicher-Schriftverkehr etc. pp.).

Die folgenden Unternehmen, Städte/Gemeinden haben kein Problem mit einem Postfach als Versandanschrift:

Online Adressänderung auf http://www.hkk.de

Nachtrag:

  • Die Wahlbenachrichtigungskarte kann nicht an ein Postfach geschickt werden, weil bei diesem Verfahren automatisch die Adresse aus dem Melderegister herangezogen wird. ABER: Man kann sich an die Gemeinde wenden (mindestens einen Monat vorher, z.B. wahlen@rastede.de) und die Briefwahl beantragen. Da dieses Verfahren manuell ausgeführt wird, können die Unterlagen für die Briefwahl an ein Postfach geschickt werden. Diese Briefwahlunterlagen (der u.g. Wahlschein und der Stimmzettel) können vorab per Post oder persönlich bei der Gemeinde/Stadt eingereicht werden. Alternativ kann man die Briefwahlunterlagen auch am Wahltag mitbringen und gegen den regulären Stimmzettel eintauschen, auf dem man seine zwei Kreuze macht.
Wahlschein 2017 (Briefwahl)

 

  • Bei der jeweiligen Zulassungs– bzw. Bußgeldstelle (z.B. Landkreis Ammerland, Landkreis Friesland, Stadt Oldenburg) kann man ebenfalls ein Postfach hinterlegen, an das die Strafmandate geschickt werden. Ich habe mein Postfach bei der Zulassung meines Autos eintragen lassen. Die Mitarbeiter wussten zunächst davon nichts. Aber nach Vorlage der u.g. Bescheide und Rücksprache mit den Kollegen war es dann kein Problem, ein Postfach als Versandanschrift zu hinterlegen.
Bußgeldbescheid LK Friesland 2017

 

Bußgeldbescheid Oldenburg 2014

 

Bußgeldbescheid Ammerland 2011
  • Auch beim Zollamt, das für die Kfz-Steuer zuständig ist, kann man ein Postfach hinterlegen, z.B. per Anruf bei Hauptzollamt Itzehoe (das ebenfalls über ein Postfach verfügt, was immer ein gutes Argument ist, weshalb es kein Problem sein sollte, dem Bürger dasselbe Recht zu gewähren).
  • Nach langem Hin und Her auch (wieder) DKB und Allsecur – hier mein Erfahrungsbericht:

Bisher gab es nie ein Problem damit, dass ich ein Postfach als Versandanschrift hinterlegt habe. Nun sträuben sich aber die Allsecur und auch die Deutsche Kreditbank (DKB), weiterhin ein Postfach als Versandanschrift zu hinterlegen. Ich hatte dieselbe Diskussion mit der DKB schon in 2012/2013 – mit dem Ergebnis, dass mein Postfach als Versandanschrift akzeptiert wurde:

dkb_18-01-13

In 2016 hatte die DKB erneut ein Problem damit, ein Postfach als Versandanschrift zu akzeptieren, und löschte es. Nach mehreren E-Mails bat ich den namenlosen Kundenservice, mein Anliegen an den Vorgesetzten weiterzuleiten. Zudem wies ich daraufhin, dass ich den Ombudsmann des VÖB kontaktieren werde.

dkb_29-09-16

Dies schien gewirkt zu haben. Denn mit der E-Mail vom 10.10.16 bestätigte mir die DKB erneut, dass es kein Problem ist, ein Postfach als Versandanschrift zu hinterlegen.

dkb_10-10-16

 

Auch die Allsecur akzeptiert nach langem Hin und Her (der Schriftverkehr zu diesem Thema umfasst 12 E-Mails) mein Postfach als Versandanschrift:

01-allsecur_13-09-16

01b-allsecur_14-09-16

Nachtrag: Da ich mein Fahrzeug gewechselt habe, gab es bei der Allsecur wieder das Problem, dass ein Postfach als Versandanschrift nicht hinterlegt werden könne:

Daraufhin schickte ich der Allsecur im Anhang ihr eigenes Schreiben, das sie mir im März an mein  Postfach sandte, und verwies auf deren Postfach in Frankfurt und auf das Postfach des Ombudsmanns für Versicherungen. Siehe da! Auch für meinen Folgevertrag nach Fahrzeugwechsel ist ein Postfach als Versandanschrift nun doch bzw. weiterhin möglich.

 

*Update*

Da die Deutsche Post seit 2018 für ein Postfach eine Miete in Höhe von 19,90 EUR erhebt und mir in 2019 mein Postfach aufgrund fehlender „zustellfähiger Hausanschrift“ gekündigt hat, bin ich inzwischen auf eine andere Alternative ausgewichen:

c/o Fantasiename –> der (und nur der) ist am Briefkasten angebracht

5 Gedanken zu „Postfach als Versandanschrift hinterlegen: bei Banken, Versicherungsunternehmen und bei der Gemeinde/Stadt“

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