04_Petition zum Straßenausbaubeitrag: eingereicht am 18.07.2015 – Ablehnung am 14.04.2016

Die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags ist in Niedersachsen seit dem 11.02.1992 in §6 Kommunalabgabengesetz (nds. KAG) geregelt und darf von den Kommunen in ihrer Satzung erhoben werden. Da wir bereits durch Steuern und die Maut für den Neubau und Erhalt unserer Infrastruktur bezahlen, kommt der Straßenausbaubeitrag einer doppelten Besteuerung nahe. So sieht es auch die SPD-Fraktion Varel: „Eine Straßenausbaubeitragssatzung ist im Einzelfall ungerecht. Sie belastet z.B. auch dann Anlieger, obwohl sie für den Zustand der Straße nicht [allein] verantwortlich sind. Die Bürger/Innen werden, obwohl sie Steuern zahlen und die Straße meistens bereits zu 90 Prozent bezahlt haben, noch mal zur Kasse gebeten. Hier kommen auf die betroffenen Anlieger und Steuerzahler leicht Belastungen im vier- bis im Einzelfall fünfstelligen Bereich zu.“ (Quelle: Brief der SPD-Fraktion an die Stadt Varel vom 14.11.2010: Antrag_SPD_14.11.10)

Der Straßenausbaubeitrag ist ungerecht, da

  1. er nicht von allen Kommunen erhoben wird. Zwei Bundesländer (Baden-Württemberg und Berlin) verzichten seit 2012 sogar ganz auf diesen Beitrag.
  2. er nicht in allen EU-Ländern erhoben wird
  3. die Höhe des Beitrags unverhältnismäßig ist: Ein einzelner Haushalt wird mit mehreren Tausend Euro belastet.
  4. die Straßen nicht nur von den Anwohnern benutzt werden, sondern auch von anderen Fahrzeughaltern. Daher sollten alle, also jeder Steuerzahler, für die Kosten aufkommen. Dies geschieht am besten mittels Steuer bzw. Maut.

Dasselbe gilt für den Erschließungsbeitrag, der (einmalig) für die neu hergestellten Straßen, Wege und Plätze sowie Grünanlagen u.a. in Neubaugebieten erhoben wird. Daher soll auch dieser Beitrag abgeschafft werden.

Update: Am 14.04.2016 wurde meine Petition erwartungsgemäß „abgeschlossen“ (Ablehnung_14.04.16).

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