01_Petition zum Meldewesen in Deutschland: eingereicht am 6.06.2015 – Ablehnung am 27.06.2016

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Melderegister, die Meldegesetze und somit die Meldepflicht abgeschafft werden.

In anderen Ländern gibt es diese Art der Totalüberwachung durch den Staat auch nicht (vgl. USA, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Neuseeland u.a.).
Die dezentralen Einwohnermeldeämter sollten sogar zu einem zentralen Melderegister zusammengefasst werden, was in 2008 von der FDP strikt abgelehnt wurde. Die FDP-Innenexpertin Gisela Spitz sprach in diesem Zusammenhang zu recht von „ein[em] weitere[n] Puzzlestück im Datensammlungswahn des Staates“. Es versteht sich, dass Unternehmen, mit denen der Bürger ein Geschäftsverhältnis eingeht (z.B. Versicherungen, Banken u.a.), die aktuelle Adresse wissen muss. Aber warum der Staat?!
Zu den Fakten in Deutschland – am Beispiel Niedersachsen:
Da das Melderegister als öffentliches Register geführt wird, dürfen Dritte gegen Gebühr Auskünfte verlangen, es sei denn, man widerspricht der Datenweitergabe. Ab dem 1.5.2015 wurde dieses opt-out-Verfahren zwar ersetzt, sodass die Datenweitergabe dann nur nach Zustimmung des Bürgers erfolgen darf. Dies gilt aber nur zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels. Dritte dürfen andere Gründe nennen (Klassentreffen, Ahnenforschung), um weiterhin an die Daten eines Bürgers zu kommen. Hier hilft nur, die Auskunftssperre explizit auf solche Fälle auszudehnen. Nur kann auch die längste Liste nicht alle Eventualitäten abdecken. Somit ist der Staat selbst der größte Adresshändler, denn für jede Melderegisterauskunft fallen Gebühren an (je nach Gemeinde ab 4,80 EUR).
Die Nachweispflicht gemäß §13 NMG, die ab dem 1.05.2015 wieder eingeführt wurde (z.B. Vorlage des Mietvertrages), widerspricht §3a BDSG „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“ und legt eine Misstrauensvermutung nahe. Zudem steckt der Staat seine Nase in Dinge, die ihn nichts angehen. (Hinweis: Die Ummeldung darf nicht versagt werden, wenn man keinen Nachweis vorlegen kann oder will. Hierzu findet sich nichts im Meldegesetz.)
Die Sanktionen gemäß §18 NMG, wenn man sich nicht rechtzeitig ummeldet, (aber auch die Zweitwohnungsteuer) widersprechen §7 Abs. 2 und 3 BGB, wonach der Wohnsitz an mehreren Orten bestehen kann (hier wird kein Zeitraum genannt und auch keine Gebühr/Steuer). Die Meldepflicht widerspricht auch Artikel 11 GG, der die Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet garantiert, die jedoch eingeschränkt wird, wenn für weitere Wohnsitze Steuern verlangt werden.

Ein Leben ohne Meldepflicht – praktisch bedeutet dies z.B.:
Bei Umzug oder wenn nach 6-10 Jahren der Personalausweis erneuert werden muss, geht man wie gewohnt zu einer Gemeinde. Muss die Anschrift auf dem Führerschein geändert werden, geht man zur Zulassungsstelle, die die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt, damit z.B. eine Strafverfolgung möglich bleibt. Im Grunde könnte auch der Führerschein als (alleiniger) Ausweis genügen (so wird es z.B. in den USA gehandhabt). Dem Finanzamt gibt man jährlich mit seiner Steuererklärung die aktuelle Anschrift an.

 

Nachtrag: Michael Ebeling hatte am 01.04.14 ebenfalls eine Petition eingereicht, die am 19.12.14 abgelehnt wurde. Zusätzlich hat er am 17.03.14 eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Az. 1 BVR 746/14), die am 10.12.15 ohne Begründung abgelehnt wurde: BVR-Ablehnung. EIN UNDING! Wie soll der Bürger denn die Ablehnung nachvollziehen, wenn ihm die Gründe nicht genannt werden?! Und das ist sogar rechtens. Das BVG beruft sich nämlich auf §93d BVerfGG. Daraufhin hat Ebeling folgerichtig am 31.12.15 eine Anfrage auf FragdenStaat eingereicht und um die Verfahrensunterlagen gebeten. Das BVG hat die Anfrage jedoch abgelehnt – wieder ohne Angabe von Gründen.

Update: Am 27.06.16 wurde auch meine Petition gegen das Meldewesen abgelehnt: Ablehnung_27.06.16. Gemäß Art. 17 GG hat jeder ein Petitionsrecht. Dieses Recht wird vom sog. Petitionsausschuss ad absurdum geführt, wenn die Petition niemals die Öffentlichkeit erreicht.

 

Wer immer noch glaubt, wir leben in einem Rechtsstaat, der verkennt die Realität. Wann begehrt das deutsche Volk endlich auf?

3 Gedanken zu „01_Petition zum Meldewesen in Deutschland: eingereicht am 6.06.2015 – Ablehnung am 27.06.2016“

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