Wechsel der Kfz-Versicherung: Nachweis der Schadenfreiheit durch den VN?

Ich bin zum 1.1.15 von der Öffentlichen Landesbrandkasse zur Allsecur gewechselt. Nun gibt es ein Problem, dass die Öffentliche der Allsecur meine Schadenfreiheitsklasse (SFK) nicht bestätigt.

In Ihrem Schreiben vom 19.01.15 schreibt die Allsecur, dass der bisherige Versicherer den Rabatt bestätigen müsse. So steht es auch in den AKB der Allsecur.

Nun behaupten sowohl die Allsecur als auch die Öffentliche, ich müsse die SFK nachweisen, weil ich ja eine Bescheinigung gemäß §5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge erhalten habe und diese nur einmalig ausgestellt werde. Außerdem besteht die Allsecur darauf, dass ich das Original einschicke, und verweist auf den zuvor genannten Paragraphen.

Bescheinigung der SFK vom vorherigen Versicherer

In §5 Abs. 7 PflVG heißt es: Das Versicherungsunternehmen (VU) müsse dem Versicherungsnehmer (VN) „bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben“ ausstellen.

Dort steht aber weder, dass die Bescheinigung einmalig ausgestellt wird, noch dass nun der VN in der Pflicht steht, die SFK nachzuweisen, noch dass das Original einzureichen sei.

Nun kommen mehrere Fragen auf, die ich per E-Mail am 26.09.15 an Allsecur gerichtet habe:

E-Mail an Allsecur vom 26.09.15

 

Am 4.12.15 erhielt ich folgende Antwort von Allsecur:

Antwort der Allsecur vom 4.12.15

 

Daraufhin antwortete ich am 8.12.15 wie folgt:

E-Mail an Allsecur vom 8.12.15

 

*Update*: Der Vertrag wurde nicht wie in der E-Mail vom 4.12.2015 angedroht neu eingestuft. Ich bin jetzt, in 2018, immer noch bei der Allsecur versichert und habe inzwischen einen Fahrzeugwechsel vorgenommen – zu dem regulären Tarif, den check24.de ausgewiesen hat.

2 Gedanken zu „Wechsel der Kfz-Versicherung: Nachweis der Schadenfreiheit durch den VN?“

    1. Tja, danach wurde es still bei der Allsecur. Ich habe bis heute NICHT das Original der SFK vom vorherigen Versicherer (der Öffentlichen) eingereicht, sondern nur eine Kopie als Anhang per E-Mail. Da ich jetzt, in 2018, immer noch bei der Allsecur versichert bin und inzwischen sogar einen Fahrzeugwechsel vorgenommen habe, hat die Allsecur stillschweigend die Kopie der SFK akzeptiert.

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