Personalausweiskopie von Vertretungslehrkräften legitim?

Ich hatte mich Anfang September auf http://www.bildungsserver.de bzw. https://www.eis-online.niedersachsen.de als Quereinsteiger beworben und wurde Ende desselben Monats von dem Schulleiter eines Gymnasiums angerufen. Wir hatten bereits einen Termin für den kommenden Montag vereinbart, um das Vorstellungsgespräch zu führen und ggf. gleich den Vertrag aufzusetzen.

Es ging um eine befristete Stelle von 8 Stunden die Woche und das ganze für einen Monat bis zu den Herbstferien – mit der Option auf Verlängerung bei Bedarf.

Nun verlangte der Schulleiter, dass ich meine Steuernummer, meinen Sozialversicherungsausweis, einen Nachweis meiner Krankenversicherung sowie meinen Personalausweis mitbringe. Dem wollte ich gern nachkommen. Dann sagte der Schulleiter, er werde von allen Unterlagen eine Kopie machen. Bei dem Personalausweis widersprach ich und berief mich dabei auf §14 Personalausweisgesetz (vgl. Bundesratsdrucksache 550/08 vom 8.8.08: S. 69f.).
Ich fragte nach der rechtlichen Grundlage – ähnlich dem Geldwäschegesetz, das es den Banken erlaubt, Kopien von Personalausweisen anzufertigen. Darauf gab er mir keine Antwort, sondern sagte den Termin für das Vorstellungsgespräch ab und beendete das Telefonat mit der Begründung, dass ihm dies nicht “suspekt” sei. Putzig! Genau das ging auch mir durch den Kopf. Ein Schulleiter möchte eine Kopie von meinem Personalausweis und hält es nicht für nötig, mir die rechtliche Grundlage hierfür zu nennen. Für so eine Schule möchte ich nicht arbeiten.

Am 26.09.15 bat ich die Nds. Landesschulbehörde (gleichzeitig Dienstaufsichtsbehörde) um Stellungnahme. Am 7.10.15 antwortete die Landesschulbehörde wie folgt:

 

Daraufhin reichte ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein, damit diese Praxis in Zukunft unterlassen wird. Für den Hinweis danke ich Gustav.

Update:

Am 18.11.15 erhielt ich von der Landesschulbehörde eine Stellungnahme von dem Schulleiter. Das Anfertigen von Kopien werde verlangt, weil dies das Verfahren „beschleunige“ und „bisher nie beanstandet“ wurde.

Am 29.12.15 antwortete ich, dass ich nun dieses Verfahren beanstande, und wies erneut darauf hin, dass es gegen geltendes Recht verstoße (u.a. gegen §14 Personalausweisgesetz i.V.m. Bundesratsdrucksache 550/88 vom 8.8.08: S. 69f. sowie §3a BDSG „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“ sowie Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Zudem fragte ich, ob dieses Verfahren auch in Zukunft so praktiziert werde. Die Landesschulbehörde schrieb mir am 8.01.2016, dass sie „keine offizielle Untersagung aussprechen“ werde:

NLSchB_08.01.16

Daraufhin bat ich am 27.02.2016 die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nds. um Stellungnahme und verwies auf ein Urteil des VG Hannover vom 28.11.2013 (Az. 10 A 5342/1), demzufolge das Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig seien. Die Landesbeauftragte antwortete am 3.03.16 und bestätigte meine Vermutung, dass in dem o.g. Fall das Kopieren von Personalausweisen „unzulässig“ ist:

LFD_Nds_03.03.16

Ich ließ ihr den Schriftverkehr zukommen und bat sie, sich direkt an die Landesschulbehörde zu wenden – wohl wissend, dass meine Bewerbung wohl nicht von Erfolg gekrönt sein wird.

Die Antwort der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nds. vom 6.10.2016 bestätigt noch einmal, dass das Anfertigen einer Ausweiskopie nicht notwendig sei. Naja, ob die Landesschulbehörde „im nachgeordneten Bereich“ etwas veranlassen, sprich eine Änderung herbeiführen wird, bezweifle ich stark. Sollten sich jedoch mehrere potenzielle Bewerber „dieses Verfahren beanstanden“ (s. Schreiben vom 18.11.15), sollte dies Wirkung haben. Interessanterweise bekomme ich im Juli 17, kurz vor Schulbeginn, sehr viele Anfragen von Grundschulen. Daher scheine ich wohl kein rotes Tuch zu sein.

4 Gedanken zu „Personalausweiskopie von Vertretungslehrkräften legitim?“

  1. > Am 26.09.15 bat ich die Nds. Landesschulbehörde um Stellungnahme. Ich werde berichten.

    Ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Und dafür sorgen, dass möglichst viele Mitmenschen über diesen Vorgang informiert sind. Hier https://bge.publishwith.me/11 findest du unter
    2.1. Medienliste-Oldenburg – http://www.oldenburg.de/startseite/presse/medienliste.html die Medienliste als Adressbuch im csv- und vcf-Format. Diese Medienliste kannst du zeitsparend in Thunderbird importieren und dann steht dir frei mit ein Paar Mausklicks eine breite Öffentlichkeit zu erreichen.

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