Der Überwachungswahn geht weiter: FATCA, FKAustG – Wie das Bankgeheimnis sukzessiv abgebaut wird

Es begann ganz harmlos mit einer Nachricht meiner Bank auf dem Kontoauszug – erstmals im Juli 2017 und danach jeden Monat.

Kontoauszug vom 3.07.2017

Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) trat am 31.12.2015 in Kraft.

Die Finanzinstitute der EU und weiterer Drittstaaten (vgl. §1 Abs. 1 FKAustG sowie teilnehmende Staaten) mussten erstmalig zum 30.07.2017 rückwirkend für das Meldejahr 2016 folgende Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln:

  1. Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
  2. die Kontonummer(n),
  3. Jahresendsalden der Finanzkonten,
  4. alle gutgeschriebenen Kapitalerträge, auch Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse

Folgende Finanzkonten müssen gemäß OECD Handbuch gemeldet werden, wenn der Kontoinhaber Steuerausländer ist:

OECD Handbuch: S. 45

Wenn der Kontoinhaber Steuerinländer ist, erfolgt keine Meldung an das BZSt, wie mir die DKB mitteilte:

Antwort der DKB

Immerhin regelt §6 Abs. 2 FKAustG, dass der nicht in Deutschland ansässige Kontoinhaber „vor einer erstmaligen Übermittlung“ vorab informiert wird, wenn seine Daten an das BZSt übermittelt werden. Dies soll der Steuerflucht ins Ausland vorbeugen und ist eine konsequente Fortführung des FATCA-Abkommens zwischen Deutschland und den USA, das am 31.05.2013 in Kraft trat: Seitdem tauschen das BZSt und das amerikanische Finanzamt (IRS) Daten ausländischer Bankkunden aus.

Das FATCA war in meinen Augen eine Attacke auf das Bankgeheimnis, gewissermaßen ein Probelauf. Da es keinen Aufschrei gab (wie auch?), war der Weg frei für das FKAustG, das nur zweieinhalb Jahre später in Kraft trat. Und irgendwann werden auch die Konten aller Steuerinländer dieser Meldepflicht unterliegen – ganz im Sinne der „Steuerehrlichkeit“ und „Gerechtigkeit“.

Der automatisierte Datenabgleich wird bereits bei einem Teil der Steuerinländer durchgeführt und zwar bei Sozialhilfeempfängern, um Sozialbetrug vorzubeugen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist §118 Abs. 3 SGB XII, wonach das BZSt dem Jobcenter mitteilen darf, ob nach §45d Abs. 2 EStG Kapitalerträge geflossen sind. Wer Zinsen bekommt, hat Vermögen, das zunächst aufgebraucht werden muss, ehe ALG II beantragt werden kann.

Zukunftsaussichten

Das BZSt verfügt über das Wissen aller Konten in Deutschland und aller Konten von Deutschen in den o.g. derzeit 108 teilnehmenden Staaten (von über 193 weltweit): Wer hat wo welches Konto? Und wie viel Geld befindet sich auf den Konten? Wenn dann auch noch das Bargeld abgeschafft wird und somit sämtliche Zahlungsvorgänge der Bürger transparent nachvollzogen werden können.. na, dann gute Nacht!

Und nein, ich habe nichts zu verbergen! Aber ich habe ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich bestehe auf Wahrung des Bankgeheimnisses, auf Anonymität und nicht zuletzt auf die Unschuldsvermutung: Solange ich keine Straftaten, Sozialbetrug (z.B. bei Hartz IV Bezug) o.ä. begehe, geht dem Staat meine finanzielle Situation einen f******* Kehricht an. Diese Daten dürfen auch nicht vorgehalten werden, für den Fall X, dass…!

Zudem kann es nicht sein, dass große Unternehmen wie Amazon, Google, Apple und Co. keine oder geringe Steuern zahlen. Netflix etwa hatte 2020 eine Steuerquote von 0,3% (Gewinn: 138,5 Mio. EUR). Allein der Eingangssteuersatz für Arbeitnehmer liegt schon bei 14% (bei Einkommen ab 10.908 EUR) und kann auf max. 42% steigen (bei Einkommen ab 62.810 EUR). Wo ist da die „Gerechtigkeit“?

Mein Appell: Es sollte eine Umsatzsteuer erhoben werden und zwar in dem Land, in dem dieser Umsatz generiert wurde. Das würde zu mehr Gerechtigkeit, mehr Anonymität und letztendlich zur Entlastung der Bürger führen. Zwar würden die Preise für die Produkte ansteigen. Aber für den stationären Handel wäre dies nur fair, wenn auch der Online-Handel besteuert wird. Den Rest erledigen Angebot und Nachfrage.

 

Kritik an den öffentlich-rechtlichen Medien

Und die ÖR? Haben die gemäß §11 Abs. 2 RStV ausführlich, objektiv und unparteilich über dieses neue Gesetz und dessen Einfluss auf das Leben der deutschen Bürger berichtet? Nein, natürlich nicht! Wer da noch Zweifel hat, dass es sich bei den ÖR um Staatsfernsehen handelt, der lebt in einer anderen Realität, was nicht unbedingt schlimm ist, wenn man mit dieser Seifenoper zufrieden ist. Meine Behauptung können Sie gern selbst in den Mediatheken der ÖR überprüfen. Geben Sie z.B. mal den Begriff Finanzkonten und/oder Informationsaustauschgesetz auf ARD Mediathek ein. Diese mangelhafte Informationspolitik der ÖR verletzt m.E. §11 RStV, weshalb ich den Zwangsbeitrag (aka Rundfunkbeitrag) kategorisch ablehne und den Vertrag zulasten Dritter (aka Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) gemäß §333 BGB i.V.m. §328 BGB zurückweise.

Es gibt noch weitere Gründe, weshalb ich den Rundfunkbeitrag ablehne.

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