Spaziergang am 3.01.22 in Rastede

Wir schreiben das Jahr 2032. Heute ist es kaum mehr vorstellbar, dass es vor 10 Jahren illegal war, bei Versammlungen unter freiem Himmel frei zu atmen. Spaziergang am 3.01.22 in Rastede weiterlesen

§4 Abs. 6 Corona-Verordnung: Befreiung von der Maskenpflicht

Da für mich das Tragen einer Maske an Körperverletzung grenzt (man atmet weniger Sauerstoff und dafür mehr Kohlendioxid ein, Pickel, Herpes uvm.) und ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist und der Nutzen durchaus angezweifelt werden kann, habe ich nach einer Lücke im System gesucht, sprich: Welche Ausnahmen gibt es, die von der Maskenpflicht befreien? Diese Ausnahmen sind in der Corona-Verordnung (CV)* aufgeführt und zwar in der Fassung vom 10.07.20 in §2 Abs. 3 bzw. in der Fassung vom 30.10.20 in §3 Abs. 6 bzw. in der Fassung vom 11.11.21 in §4 Abs. 5 zur sog. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) (diese drei Fassungen sind nur eine kleine Auswahl. Dazwischen gab es natürlich weitere Fassungen).

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