Schufa: mein Erfahrungsbericht

2008 habe ich mich bei der Schufa registriert, sodass ich jederzeit kostenlos Zugriff auf meine dort gespeicherten Daten und v.a. auf die Anfragen habe. Allerdings scheint ein Online-Zugang, bei dem man „jederzeit die bei der Schufa gespeicherten Daten im Blick hat“, nur noch kostenpflichtig möglich zu sein. Davon losgelöst ist gemäß Art. 12 Abs. 5 DSGVO eine Auskunft an die betroffene Person grundsätzlich „unentgeltlich“.

Im Mai 2019 bestellte ich Waren bei ESPRIT. Ohne einen Hinweis in Form einer Mitteilung in der Bestätigung-E-Mail stellte ESPRIT eine Anfrage zu meiner Person bei der Schufa. Dieser Hinweis findet sich in der Datenschutzerklärung. Da ich grundsätzlich kein oder ein falsches Geburtsdatum eingebe, scheint der Name für eine Schufa-Anfrage zu genügen.

Dasselbe gilt für Gasanbieter: Im Dezember 2019 bestellte ich Gas bei Grünwelt, das ab Januar 2020 geliefert wird. Auch Grünwelt stellte eine Schufa-Anfrage. Dieser Hinweis findet sich unter Punkt 6 „Datenverarbeitung mit Auskunfteien“ der Datenschutzhinweise.

Schufa-Anfragen in 2019

 

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..