Klammheimlich: Das Post-Ident-Verfahren wird seit November 2015 um eine eingescannte Kopie des Ausweises ergänzt

Am 9. April war ich in einer Postfiliale und habe das Post-Ident-Verfahren durchführen lassen. Dabei scannte die Mitarbeiterin nicht nur den Barcode ein, sondern auch meinen Ausweis – und das, ohne mich vorab darauf hinzuweisen. Auf der Webseite der Deutschen Post findet sich hierzu lediglich ein kleiner Hinweis, vorausgesetzt man sucht gezielt danach:

PostIdent

In den Medien wurde der Bürger mal wieder nicht darüber informiert. Wozu zahlen wir eigentlich noch Rundfunkbeiträge? Wer dieses Staatsfernsehen noch subventioniert, ist selbst schuld (s. Blog Nutzungs-UN-abhängige Rundfunkbeiträge sowie Urteil vom Bundesverwaltungsgericht).

Jedenfalls habe ich weiter im Internet recherchiert. Alex hatte bereits am 1.02.13 eine Vorahnung (Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de zu Kopien von Ausweisen):

Alex_Gryphon

Und tatsächlich: Die Deutsche Post nutzt solche Scanner von Gryphon (z.B. das Modell GD4430).

Und die engagierte Postmitarbeiterin Silvia Köstner erklärt am 25.11.15, dass das Post-Ident-Verfahren aus technischen Gründen nicht fortgeführt werden könne, wenn der Kunde sich weigert, seinen Ausweis einscannen zu lassen (Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de zum Scan-Urteil von Ausweisen).

SilviaKDr. Datenschutz führt zwar das Geldwäschegesetz an. Dennoch halte ich diese Vorgehensweise für datenschutzrechtlich bedenklich. Es verstößt m.E. gegen §3a BDSG „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“. Zudem war es bis Oktober 2015 nicht nötig, Ausweise einzuscannen, um sich zu legitimieren. UND: Nun erhält die Post (und nicht nur die Bank) sehr sensible Daten. Da ich diesbezüglich erhebliche „Bedenken“ habe (um Dr. Datenschutz zu zitieren), kontaktierte ich die Datenschutzbeauftragte der Deutschen Post, Gabriela Krader auf Kontaktformular_Post:

DP_Krader_11.04.16

Der Informationsfluss der Deutschen Post ist sehr karg. Immerhin bestätigte sie mir am 13.04.16, dass der Ausweis-Scan für 7 Tage bis 5 Monate gespeichert werde. Die Dauer ist abhängig von der jeweiligen Bank:

DP_13.04.16

Allerdings bestätigte mir die Santander Bank am 17.05.16, dass sie keinen Ausweis-Scan erhält:

Santander_17.05.16Somit stimmt die o.g. Aussage der Post nicht, dass der Scan den Banken „zur Verfügung gestellt“ werde. Da stellt sich die Frage, warum der Ausweis überhaupt eingescannt wird. Natürlich forsche ich weiter nach.

 

Alternative: Video-Ident?

Auch das Video-Ident-Verfahren ist KEINE Alternative zum Post-Ident-Verfahren. Denn das Video-Ident-Verfahren wird i.d.R. nicht von den Banken bzw. deren Mitarbeitern direkt durchgeführt, sondern es wird an externe Anbieter outgesourct. In Deutschland gibt es IDnow (mit Sitz in München) und WebID Solutions (mit Sitz in Berlin), die die Legitimation für die Online-Banken durchführen. Hierbei wird u.a. ein Screenshot von dem Ausweis genommen. Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man doch das Post-Ident-Verfahren wählen. So wird es auch auf der Webseite der Comdirect klargestellt:

Comdirect_Video-Ident

 

Alternative: die Bankfiliale vor Ort?

Ja, darauf läuft es wohl hinaus, wenn man nicht möchte, dass ein Dritter (die Deutsche Post, IDnow oder WebID) die sensiblen Daten erhält. Es gibt z.B. das kostenlose Girokonto 123 der Santander, bei der man die Kontoeröffnung direkt in einer Filiale machen lassen kann, ohne dass die Post oder IDnow bzw. WebID zwischengeschaltet werden. Ergo: Back to the roots!

 

Kritik an den öffentlich-rechtlichen Medien

Und die ÖR? Haben die gemäß §11 Abs. 2 RStV ausführlich, objektiv und unparteilich über diese neue Praxis der Post und deren Folgen (Speicherung: Ort, Zeitraum, Zugriffsrechte etc. pp.) berichtet? Nein, natürlich nicht! Wer da noch Zweifel hat, dass es sich bei den ÖR um Staatsfernsehen handelt, der lebt in einer anderen Realität, was nicht unbedingt schlimm ist, wenn man mit dieser Seifenoper zufrieden ist. Meine Behauptung können Sie gern selbst in den Mediatheken der ÖR überprüfen. Geben Sie z.B. mal den Begriff Post-Ident auf ARD Mediathek ein. Diese mangelhafte Informationspolitik der ÖR verletzt m.E. §11 RStV, weshalb ich den Zwangsbeitrag (aka Rundfunkbeitrag) kategorisch ablehne und den Vertrag zulasten Dritter (aka Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) gemäß §333 BGB i.V.m. §328 BGB zurückweise.

Es gibt noch weitere Gründe, weshalb ich den Rundfunkbeitrag ablehne.

 

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