TOEFL, IELTS, Pearson, MELAB: Personalausweiskopie legitim?

Universitäten in Amerika, Kanada und Co. verlangen einen sog. English Language Proficiency Test als Nachweis der Sprachfertigkeiten in Englisch. Damit keiner unter falschem Namen den Test ablegt, muss der Teilnehmer identifiziert werden. Beides kann ich nachvollziehen. Bedenklich finde ich jedoch die Praxis, dass die Institutionen, die die o.g. Tests anbieten, eine Kopie vom Personalausweis sowie ein Foto vom Teilnehmer machen (dürfen), teilweise wird sogar ein Fingerabdruck eingescannt:

www.ets.org/toefl/ibt/test_day/policies (Abruf: 1.10.15)

Der Landesbeauftragte für Datenschutz schrieb mir am 8.06.15, dass diese Institutionen im Auftrag amerikanischer, kanadischer Universitäten handeln. Daher gelte das dortige Recht. Dabei sagte doch Frau Merkel einmal, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gelte.

Menschen, die mit dieser Praxis ein Problem haben und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Anspruch nehmen (wollen), dürfen an diesen Tests nicht teilnehmen. Und somit wird ihnen die akademische Laufbahn im Ausland untersagt.

Ich stelle mit Erschrecken fest, dass immer mehr Daten (teilweise mit Erpressermethoden) gefordert werden – frei nach dem Motto: „Wenn Sie der Kopie Ihres Personalausweises nicht zustimmen und/oder kein Foto von sich machen lassen, bekommen Sie den Job nicht (s. Blog Personalausweiskopie von Vertretungslehrkräften legitim?), dürfen Sie nicht Mitglied in unserem Fitness-Studio werden (s. Blog McFit: kein Foto = keine Mitgliedschaft) bzw. Sie dürfen nicht am English Language Proficiency Test teilnehmen.“ So wird es auch vom British Council auf seiner Website klargestellt:

http://takeielts.britishcouncil.org/book-your-test/terms-and-conditions/ielts-candidate-identity-verification? (Abruf: 1.10.2015)

Nachfragen beim British Council und beim ETS:

Auf Nachfrage beim British Council (IELTS) und beim ETS (TOEFL) am 12.03.15, wo und wie lange die Perso-Kopien und Fotos aufbewahrt werden, erhielt ich vom British Council keine Antwort. Dabei schmückt sich der BC mit dem Wort “Transparency“. Vom ETS erhielt immerhin folgende am 27.05.15:

ETS_27.05.15

Demzufolge wird also KEINE Kopie vom Personalausweis gefordert. Gut zu wissen! Allerdings findet sich dieser Hinweis nach langer Suche (noch?) auf einigen Webseiten. Hier ein Screenshot der Webseite für den Libanon:

Lebanon_Copy_ID

 

Da der British Council bis heute nicht geantwortet hat, wandte ich mich am 12.10.15 an dessen Data Protection Officer sowie an das Information Commissioner’s Office. Das ICO antwortete am 3.12.2015: „we cannot conclude the Council has breached the DPA [data protection act]“. Meine Anliegen betreffen v.a. die §§5 und 7 DPA: DPA_1998, die nach Meinung des ICO vom British Council nicht verletzt würden. Noch am selben Tag legte ich Widerspruch ein und bat das ICO, vom British Council eine offizielle Stellungnahme zu fordern und zwar darüber, wie lange die Personalausweiskopien, Fotos und Fingerabdrücke aufbewahrt würden, wer Zugang zu diesen Daten hat, und wer die Löschung der Daten nach Ablauf der Frist überwacht. Am 11.03.16 bekam ich die lapidare Antwort, dass die Homepage meine Fragen beantworte: ICO_Antwort_11.03.16 So ein Quatsch! Ich legte am 19.03.16 erneut Widerspruch ein: Widerspruch_19.03.16

Am 22.03.16 bekam ich erneut eine lapidare Antwort, dass man erst im Falle von “relevant evidence” tätig werde:

ICO_22.03.16

Am 28.03.16 bat ich das ICO, meine Fragen an den “appropriate manager” weiterzuleiten. Sollte das auch nichts bringen, wende ich mich an den Ombudsmann. Boah, so viel Ignoranz habe ich selten erlebt!

Widerspruch_28.03.16

Meine Meinung:

Ich denke, es genügt die Vorlage des Personalausweises, um sich auszuweisen, damit keiner unter falschem Namen den Test ablegt. Alles darüber hinaus untergräbt §3a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“ sowie §14 Personalausweisgesetz „Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“ (vgl. Bundesratsdrucksache 550/08 vom 8.8.2008: S. 69f.). Aber diese Gesetze gelten nur in Deutschland. Halt! Die Tests werden doch in Deutschland durchgeführt. Egal. Her mit den Daten! Befinden sich schwarze Schafe unter den Mitarbeitern der o.g. Institutionen, können sie sich aus einem riesigen Pool an Daten bedienen – und nicht zu vergessen sind Hacker.

Dass die Daten nicht sicher sind, legt auch der Artikel „British Council breached Data Protection Act“ vom 20.04.2009 nahe: http://news.hitb.org/node/30967 (Abruf: 1.10.15)

Universitäten im Umgang mit Sprachtests:

Seit 2012 verzichten die Universitäten Hamburg und Bonn auf solche Sprachtests, allerdings hatte dies monetäre Gründe. So hat sich die Teilnahmegebühr am IELTS seit 2004 um 31% erhöht, wie dem Zeit-Artikel „Die Sprache des Geldes“ vom 11.12.12 zu entnehmen ist:

www.zeit.de/campus/2013/01/englischtest-toefl-ueberfluessig (Abruf: 1.10.2015)

Es gibt auch einige Universitäten in den USA, die auf solche Tests verzichten:

www.graduateshotline.com/study-in-usa/universities-not-requiring-toefl (Abruf: 12.10.15)

Wieder andere Universitäten bieten Alternativen an. Als Nachweis der Sprachfertigkeiten können beispielsweise Auslandssemester in einem englischsprachigen Land genügen.

Ich hoffe, dass mein Blog dazu beiträgt, auch datenschutzrelevante Aspekte einzubeziehen, sodass mehr Universitäten dem Beispiel Hamburgs, Bonns, Kalifornien, New York u.a. folgen werden. Denn im Grunde geht es nur um einen Englischtest, der in keinster Weise rechtfertigt, dass der Kunde gläsern wird und dulden muss, dass er für seine akademische Karriere sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung aufgeben muss und eine Kopie seines Personalausweises einreichen muss, ein Foto von sich machen lassen muss und auch noch einen Fingerabdruck als Beleg seiner Identität einscannen lassen muss – und all das, ohne zu wissen, wo und wie lange die Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf die Daten hat. Und was kommt als nächstes? Eine Blutprobe?

Zu den Abkürzungen:

  • ETS = Educational Testing Service (mit Sitz in den USA)
  • TOEFL = Test of English as a Foreign Language (wird weltweit vom ETS durchgeführt)
  • IELTS = International English Language Testing System (wird weltweit vom British Council durchgeführt, der seinen Sitz in England hat und somit dem sog. Data Protection Act 1998 unterliegt, der dem deutschen BDSG nahekommt: www.legislation.gov.uk – Abruf: 1.10.15)
  • MELAB = Michigan English Language Assessment Battery (wird weltweit vom English Language Institut der University of Michigan, USA, angeboten: www.lsa.umich.edu/eli – Abruf: 1.10.15)

6 Gedanken zu „TOEFL, IELTS, Pearson, MELAB: Personalausweiskopie legitim?“

  1. > TOEFL, IELTS, Pearson, MELAB: Personalausweiskopie legitim?

    Für mich persönlich ist eine Antwort auf die Frage „Wie gehe ich mit der Situation Panoptikum ‚westliche Hemisphäre‘ um?“ wichtiger. Ohne in die rechtliche Dshungel einzutauchen, wo ich kein Fachmann bin – ich nehme an, dass die Eliten für eine Legitimität sorgen (werden). Ich bin fest davon überzeugt, dass kein Weg vorbeiführt, politisch aktiv zu werden, um diese menschenunwürdigen Zustände zu ändern.

    Ich kann mir vorstellen, dass dein Blog dazu beitragen kann, dass mehr Zeitgenossen begreifen, dass mit der Überwachungsmaschinerie, die wie Scheinwerfer restlos alle Winkel ihres Lebens erfasst, analysiert und verwertet, sie in einem Panoptikum-Glaskasten gelandet sind. In einem Glaskasten, wo im grellen Licht der Überwachung die Anonymität und Privatsphäre restlos eliminiert sind.

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    1. Das „Dranbleiben“ ist leider in Anbetracht der Tatsache, dass ich den Artikel vor Jahren das letzte Mal revidiert habe, eine Utopie. Hier mauern die entsprechenden Stellen – frei nach dem Motto: Halte deine Lämmer unwissend, dann passiert auch nichts.

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  2. Aus der IELTS-Seite, 9.7.2018:

    I understand that my personal data may be processed in an anonymous form for statistical and research purposes for the development of Cambridge English Language Assessment examinations. Cambridge English Language Assessment and the centre administering the test confirm that they will not disclose personal information about candidates to others except as stated in this Declaration or to the extent permitted by law.
    I understand that I may view a copy of my personal data contained in the Application Form by contacting ielts@cambridgeenglish.org. I understand that a fee will be charged for access to this information.
    I understand that if I want a copy of my finger scan it can only be provided as a Binary Large Object (BLOB) and the request must be made to ielts@idp.com or ielts@britishcouncil.org. I understand a fee will be charged for access to this information.
    I understand that if the details on this form are not completed my application may not be processed. I further understand that completing and submitting this Application Form does not guarantee enrolment on my preferred test date or at my preferred test location. I understand that my enrolment will be confirmed in writing from the test centre.
    I understand that any personal data collected during the identity verification process by the centre either at test registration or on test day will be processed and securely stored by the IELTS Test Partners for the purpose of the IELTS test. I acknowledge that the photograph taken of me by the centre will be provided upon request to any Recognising Organisations or government authorities (including visa processing authorities) to which I apply for the purposes of allowing these organisations to verify my test results or to carry out enquiries in relation to possible malpractice or test integrity issues. I understand that where finger-scan data is obtained it will not be disclosed to any entity except the IELTS Test Partners.
    I understand that I will have my photograph taken by the test centre to allow the Test Report Form to be released. If I have not had my photograph taken by the test centre no result will be issued.
    I acknowledge that I have read the IELTS Notice to Candidates contained on page i of this document and agree to abide by the rules and regulations contained therein.

    https://ielts.britishcouncil.org/TermsConditions.aspx

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    1. Tja, wenn man bedenkt, dass es hier nur um einen Sprachtest geht, ist es erschreckend, wie viele Daten man hierfür preisgeben muss. Die Vorlage eines Ausweises beim Test sollte genügen.
      Zudem müssen solche Auskünfte zur eigenen Person gemäß Artikel 12 Abs. 5 DSGVO „unentgeltlich zur Verfügung gestellt“ werden.

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